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Erste Hilfe
- Rechtliche Grundlagen -
Keine oder nicht die gebotene Hilfe
- strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen
 
Hilfe nach besten Kräften
- keine negativen strafrechtlichen und zivilrechtliche Folgen
 - selbst wenn Hilfe sich im Nachhinein als falsch erweist
 
Schaden bei Hilfeleistung
- Ersthelfer kann von Opfer, Unfallverursacher und gesetzlicher Unfallversicherung Schadensersatz erlangen.
 
Weiteres / Aktuelleres