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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 103 AO - Alphaversion



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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 103 AO 1977

  • Urteil vom 16. April 2002 IX R 40/00

    Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuerklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht.

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