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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 166 AO - Alphaversion



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§ 166 AO 1977

  • Urteil vom 24. August 2004 VII R 50/03

    Eine unzutreffende, jedoch bestandskräftig gewordene Lohnsteueranmeldung muss sich der als Haftungsschuldner in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH dann nicht nach § 166 AO 1977 entgegenhalten lassen, wenn er nicht während der gesamten Dauer der Rechtsbehelfsfrist Vertretungsmacht und damit das Recht gehabt hat, namens der GmbH zu handeln.

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