Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 18 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977
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Urteil vom 27. Oktober
2004 II R 8/01
1.
Ob Grundbesitz zu einem Gewerbebetrieb gehört und deshalb ein
Betriebsgrundstück im bewertungsrechtlichen Sinn ist, ist nach
ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden, soweit § 99
Abs. 2 BewG keine Sonderregelungen vorsieht.
2. § 99
Abs. 2 Sätze 1 und 2 BewG betrifft nur Grundstücke, die
ertragsteuerrechtlich teilweise Betriebs- und teilweise Privatvermögen
sind.
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Urteil vom 20. Oktober 2004
II R 27/03
1.
Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17
Abs. 3 GrEStG (i.d.F. bis 30. Dezember 2001) erfolgt die Feststellung der als
Bemessungsgrundlage anzusetzenden Werte nach § 8 Abs. 2
Satz 1 GrEStG i.V.m. § 138 Abs. 2 und 3 BewG in einem
verselbständigten Feststellungsverfahren. Innerhalb dieses zweistufigen
Feststellungsverfahrens entfaltet der den Grundbesitz- oder Grundstückswert
feststellende Bescheid im Umfang des ihm zugewiesenen Regelungsbereichs
Bindungswirkung für den Bescheid nach § 17 Abs. 3
GrEStG.
2.
§ 17 Abs. 3 GrEStG lässt die sachliche und örtliche
Zuständigkeit des Lagefinanzamts für die gesonderte Feststellung des
Grundbesitz- oder Grundstückswerts
unberührt.
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