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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 189 AO - Alphaversion



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§ 189 Satz 3 AO 1977

  • Urteil vom 8. November 2000 I R 1/00

    Der Eintritt der sog. Zerlegungssperre gemäß § 189 Satz 3 AO 1977 lässt sich nur durch den eigenen Antrag des übergangenen Steuerberechtigten auf Änderung oder Nachholung der Zerlegung vermeiden. Ein Antrag des Steuerpflichtigen genügt nicht. Ein solcher kann auch nicht über die Grundsätze der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag als für den Steuerberechtigten gestellt behandelt werden.

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