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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 20a AO - Alphaversion



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§ 20a AO 1977

  • Zwischenurteil vom 25. Januar 2005 I R 87/04

    Ein Wechsel des Beklagten lässt die örtliche Zuständigkeit des FG unberührt, wenn der neue Beklagte zwar nicht seinen Sitz im Bereich des FG hat, Streitgegenstand jedoch weiterhin die Rechtmäßigkeit des ursprünglich klagebefangenen Verwaltungsakts ist (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 9. November 2004 V S 21/04, BFHE 207, 511, BStBl II 2005, 101).

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