Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 210 Abs. 2 AO 1977
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Beschluss vom 8. November
2005 VII B 249/05
Die
richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung im Rahmen einer
verbrauchsteuerrechtlichen Verdachtsnachschau setzt voraus, dass konkrete, auf
die zu durchsuchenden Räumlichkeiten bezogene Anhaltspunkte vorliegen, die
auf einen Verstoß gegen Vorschriften oder Anordnungen hindeuten, deren
Einhaltung durch die Steueraufsicht gesichert werden soll. Ein bloßer auf
allgemeinen Erfahrungen der Behörde beruhender Verdacht reicht nicht
aus.
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