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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 270 AO - Alphaversion



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§ 270 Satz 1 AO

  • Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 75/04

    Lässt sich für Steuerrückstände, die aus einer geänderten Steuerfestsetzung herrühren, ein Aufteilungsmaßstab nach § 273 Abs. 1 AO nicht ermitteln, weil die fiktiven getrennten Veranlagungen bei keinem der Gesamtschuldner zu einem Mehrbetrag führen, so ist auf den allgemeinen Aufteilungsmaßstab nach § 270 Satz 1 AO zurückzugreifen.

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