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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 348 AO - Alphaversion



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§ 348 AO

  • Urteil vom 18. April 2007 XI R 47/05

    Gegen einen im Einspruchsverfahren erlassenen Änderungsbescheid, mit dem dem Antrag des Steuerpflichtigen voll entsprochen wird (Vollabhilfebescheid), ist der Einspruch statthaft.

§ 348 Nr. 3 AO 1977

  • Urteil vom 31. Januar 2005 VII R 33/04

    1. Die Bestimmung eines Flugplatzes gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ZollV, auf dem zur Überführung in den freien Verkehr oder in die vorübergehende Verwendung Luftfahrzeuge in Abweichung vom Zollflugplatzzwang zur Personenbeförderung im nichtgewerblichen Verkehr oder Gelegenheitsverkehr landen dürfen, ist --ebenso wie die Rückgängigmachung dieser Bestimmung-- eine vom BMF zu treffende Entscheidung i.S. des Art. 4 Nr. 5 ZK.

    2. Wird ein solcher Flugplatz von der Liste der besonderen Landeplätze gestrichen, ist der Flugplatzbetreiber jedenfalls dann befugt, diese Entscheidung des BMF anzufechten, wenn die Entscheidung auf eine angebliche Verletzung zollrechtlicher Pflichten gestützt wird, die dem Betreiber eines solchen besonderen Landeplatzes obliegen.

    3. Gegen die Entscheidung des BMF ist die Anfechtungsklage ohne vorangehendes außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren gegeben.

    4. Wird in der Rechtsbehelfsbelehrung eines schriftlich ergangenen Bescheids auf einen nicht statthaften Rechtsbehelf hingewiesen, obwohl in Wahrheit ein anderer Rechtsbehelf gegeben wäre, so wird eine Rechtsbehelfsfrist nicht in Lauf gesetzt.

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