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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 54 AO - Alphaversion



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§ 54 Abs. 1 AO

  • Urteil vom 29. Januar 2009 V R 46/06

    § 68 Nr. 2 Buchst. b AO umfasst nach seinem Sinn und Zweck nur Einrichtungen, die nicht regelmäßig ausgelastet sind und deshalb gelegentlich auch Leistungen an Dritte erbringen, nicht aber solche, die über Jahre hinweg Leistungen an Dritte ausführen und hierfür auch personell entsprechend ausgestattet sind.

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