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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 10 AStG - Alphaversion



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§ 10 AStG

  • Urteil vom 18. Juli 2001 I R 62/00

    Einkünfte einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft i.S. des § 14 AStG dürfen nicht in dem Bescheid festgestellt werden, in dem über die Hinzurechnung von Einkünften der Obergesellschaft bei dem inländischen Anteilseigner entschieden wird (Hinzurechnungsbescheid). Vielmehr ist hierüber ein eigenständiger Feststellungsbescheid (Zurechnungsbescheid) zu erlassen, der Grundlagenbescheid für den Hinzurechnungsbescheid ist.

§ 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 AStG

§ 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 AStG a.F.

  • Urteil vom 21. Dezember 2005 I R 4/05

    Die in § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a.F. angeordnete Erhöhung des Hinzurechnungsbetrages um die nach § 10 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 AStG a.F. abziehbaren Steuern wirkt sich auch auf die Ermittlung des Gewerbeertrages aus. Dass sich die der Erhöhung zu Grunde liegende Anrechnung der nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. abziehbaren Steuer nur auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer bezieht, hindert dieses Ergebnis nicht.

§ 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 AStG a.F.

  • Urteil vom 7. September 2005 I R 118/04

    1. Der Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7, 10 AStG ist keine Einnahme i.S. des § 3c EStG 1990.

    2. Es ist nicht missbräuchlich, wenn eine Tochtergesellschaft ihr Ausschüttungsverhalten gegenüber der Muttergesellschaft danach ausrichtet, dass die Muttergesellschaft einerseits für die Ausschüttungen in den Genuss des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs kommt und ihr andererseits die Möglichkeit erhalten bleibt, die mit der Beteiligung in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgaben abzuziehen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Mai 1996 I R 21/95, BFHE 180, 422, BStBl II 1997, 63).

§ 10 Abs. 1, 5 und 6 AStG a.F.

  • Urteil vom 25. Februar 2004 I R 42/02

    1. Die nicht nur vorüber gehend angelegte Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuerten Ausland innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (hier: an einer gemeinschaftsrechtlich geförderten sog. IFSC-Gesellschaft in den irischen Dublin Docks) ist jedenfalls nicht deshalb missbräuchlich i.S. des § 42 Abs. 1 AO 1977, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft erfolgt (Bestätigung der Senatsurteile vom 19. Januar 2000 I R 94/97, BFHE 191, 257, BStBl II 2001, 222, und I R 117/97, BFH/NV 2000, 824).

    2. Einkünfte aus Dividenden werden nach Art. XXII Abs. 2 Buchst. a DBA-Irland auch dann von der deutschen Steuer freigestellt, wenn die Dividenden von einer irischen "Unlimited Company having a share capital" ausgeschüttet werden (Abweichung von den Senatsurteilen in BFHE 191, 257, BStBl II 2001, 222, und in BFH/NV 2000, 824, und vom BMF-Schreiben vom 30. Juli 1999, BStBl I 1999, 698).

§ 10 Abs. 2 Sätze 1 und 3 AStG i.d.F. des UntStFG

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