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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: AbfG - Alphaversion



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§ 1, § 3


§ 1

§ 1 AbfG

Art. 1 AbfG 1986

  • Urteil vom 21. September 2005 X R 29/03

    1. Ein Unternehmen, das Bauabfälle aufkauft und zwecks Weiterveräußerung aufbereitet, kann im Hinblick auf die aus dem AbfG 1986 und dem BImSchG folgende Entsorgungsverpflichtung eine Rückstellung für die nach dem jeweiligen Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten bilden, wenn nach Sachlage überwiegend wahrscheinlich ist, dass es aus dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Anspruch genommen wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25).

    2. Zur Bemessung der Höhe dieser Rückstellung.

§ 3

§ 3 und 4 AbfG

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