Zurück zur Übersicht

Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: AusfErstV 1996 - Alphaversion



Der Verein Hamara Bandhan e.V. braucht Ihre Unterstützung.


Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

www.codica.de >> BFH-Entscheidungen >> AusfErstV 1996

§ 15


§ 15

§ 15 AusfErstV 1996

  • Urteil vom 12. Dezember 2006 VII R 25/05

    1. Ist eine Erklärung ihrem buchstäblichen Sinne nach eindeutig, so kann sich der Erklärungsempfänger im Allgemeinen darauf verlassen und muss nicht prüfen, ob der Erklärende das, was er erklärt hat, wirklich gemeint hat.

    2. Der Grundsatz, dass von dem Empfänger einer Erklärung verlangt wird, diese unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände so zu verstehen, wie der Erklärende sie meint, gilt nicht ungeachtet der Umstände des Einzelfalls und bereichstypischer besonderer Gegebenheiten, insbesondere der für den Erklärenden erkennbaren Interessen des Erklärungsempfängers, dass die ihm gegenüber abgegebenen Erklärungen klar und eindeutig sind und keiner Auslegung anhand außerhalb der Erklärung selbst liegender Umstände bedürfen.

    3. Das Abfertigungszollamt kann sich grundsätzlich darauf verlassen, dass derjenige Ausführer sein soll, der in Feld 2 der Ausfuhranmeldung mit Firmenbezeichnung und Anschrift angegeben ist. Ist die dabei vorgelegte Ausfuhrlizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung einem anderen erteilt, so ist nicht die Angabe in der Ausfuhranmeldung von Amts wegen zu korrigieren, sondern die Anmeldung zurückzuweisen.

www.codica.de >> BFH-Entscheidungen >> AusfErstV 1996

Zurück zur Übersicht

Produced by Sokras(DH) V0.7.1alpha - www.codica.de (30. September 2009) - Anmerkungen, Fragen und Kritik senden Sie bitte an codica@wikilaw.de.