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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 1592 BGB - Alphaversion



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§ 1592 BGB

  • Urteil vom 18. März 2004 III R 24/03

    1. Die Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses können eine außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG sein.

    2. Wird ein Steuerpflichtiger auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhaltes verklagt, so sind die ihm auferlegten Prozesskosten zwangsläufig, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft substantiiert dargelegt sowie schlüssige Beweise angeboten hat und wenn sein Verteidigungsvorbringen bei objektiver Betrachtung Erfolg versprechend schien.

§ 1592 Nrn. 1 und 2 BGB

  • Urteil vom 28. Juli 2005 III R 68/04

    Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinder- und Haushaltsfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das FG die zivilrechtlich bis zur Geburt zurückwirkende Vaterschaft bei der Entscheidung über die angefochtenen Einkommensteuerbescheide zu berücksichtigen und die kindbedingten Steuervorteile zu gewähren.

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