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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 1615 BGB - Alphaversion



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§ 1615 l BGB

  • Urteil vom 19. Mai 2004 III R 30/02

    Aufwendungen des Vaters in Erfüllung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der nicht mit ihm verheirateten Mutter seines Kindes aus Anlass der Geburt können als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, sofern für die Mutter des Kindes kein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht.

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