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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 185 BGB - Alphaversion



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§ 185 BGB

  • Urteil vom 7. November 2007 II R 28/06

    Zahlt eine GmbH auf Veranlassung eines Gesellschafters einer diesem nahestehenden Person überhöhte Vergütungen, liegt regelmäßig keine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an die nahestehende Person gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Eine gemischte freigebige Zuwendung kann jedoch im Verhältnis der GmbH zur nahestehenden Person gegeben sein.

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