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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 188 BGB - Alphaversion



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§ 188 BGB

  • Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 105/01

    Die Vier-Monats-Frist i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ist nicht taggenau gemäß § 108 Abs. 1 AO 1977 i.V.m. §§ 187, 188 BGB zu berechnen, sondern umfasst vier volle Kalendermonate.

§ 188 Abs. 2 BGB

  • Beschluss vom 7. August 2001 I B 16/01

    1. Über eine Klage darf regelmäßig erst dann in der Sache entschieden werden, wenn geklärt ist, dass alle Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen. Anderenfalls hat ein Prozessurteil zu ergehen.

    2. Der selbständigen Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Steuerbescheides steht die Rechtshängigkeit der Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid entgegen.

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