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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 197 BGB - Alphaversion



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§ 197 BGB

  • Urteil vom 1. August 2007 XI R 48/05

    Eine für das vorangegangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im vorangegangenen Veranlagungszeitraum abziehbar.

§ 197 BGB a.F.

  • Urteil vom 17. März 2009 VII R 3/08

    Wird wegen einer begangenen Unregelmäßigkeit zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattung zurückgefordert, unterliegt der damit zusammenhängende Zinsanspruch der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95. Durch den Erlass des Rückforderungsbescheids wird die Verjährungsfrist unterbrochen.

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