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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 535 BGB - Alphaversion



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§ 535 Abs. 1 und 2 BGB

  • Urteil vom 14. Mai 2009 IV R 47/07

    Umlagen und Nebenentgelte, die ein Landwirt mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als Vermieter einer zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Wohnung zusätzlich zur Grundmiete vereinnahmt, sind in die Berechnung des Durchschnittssatzgewinns einzubeziehen.

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