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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 76 BSHG - Alphaversion



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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 76 Abs. 2 BSHG

  • Urteil vom 26. November 2003 VIII R 32/02

    Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind, das im Haushalt seines Vaters lebt, imstande ist, sich selbst zu unterhalten, gehört die dem Kind gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt zu seinen anrechenbaren Bezügen i.S. des § 32 Abs. 4 EStG, es sei denn, der Sozialleistungsträger kann für seine Leistungen bei dem Vater Regress nehmen.

§ 76 Abs. 2 Nr. 5 BSHG

  • Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 6/07

    Die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Satz 1 und 3 EStG für eine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger sind dem Grunde nach auch dann erfüllt, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen, behinderten Kindes verpflichtet ist, weil es Grundsicherungsleistungen nach § 41 ff. SGB XII erhält.

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