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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 29 BauGB - Alphaversion



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§ 29 BauGB

  • Urteil vom 22. Januar 2004 III R 39/02

    Ein im Außenbereich als Behelfsheim errichtetes und zunächst als solches genutztes Gebäude, das später ohne bauaufsichtliche Genehmigung zum dauernden Wohnen genutzt wird, ist in seinem Bestand auch dann nicht geschützt, wenn die zuständige Baubehörde über einen längeren Zeitraum die baurechtswidrige Nutzung duldet. Für die Anschaffung eines solchen Gebäudes besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf Eigenheimzulage.

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