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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: BeamtVG - Alphaversion



Der Verein Hamara Bandhan e.V. braucht Ihre Unterstützung.


Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 36, § 37


§ 36

§ 36 BeamtVG

  • Urteil vom 29. Mai 2008 VI R 25/07

    Das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG wird "auf Grund der Dienstzeit" i.S. von § 3 Nr. 6 EStG gewährt und ist somit nicht nach dieser Vorschrift steuerbefreit.

§ 37

§ 37 BeamtVG

  • Urteil vom 29. Mai 2008 VI R 25/07

    Das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG wird "auf Grund der Dienstzeit" i.S. von § 3 Nr. 6 EStG gewährt und ist somit nicht nach dieser Vorschrift steuerbefreit.

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