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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 69 BewG - Alphaversion



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§ 69 Abs. 1 und 2 BewG

  • Urteil vom 13. August 2003 II R 48/01

    Landwirtschaftlich genutzte Flächen, die dem Betriebsinhaber gehören, aber von ihm nicht selbst bewirtschaftet, sondern verpachtet werden, fallen nicht unter die Sonderregelung in § 69 Abs. 2 BewG. Die bloße Verpachtung eines Grundstücks stellt keine "ordnungsgemäße und nachhaltige" Bewirtschaftung im Sinne dieser Vorschrift dar.

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