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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: CMR-Übereinkommen - Alphaversion



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Art. 6


Art. 6

Art. 6 CMR-Übereinkommen

  • Urteil vom 8. August 2006 VII R 20/05

    Das Beförderungspapier ist eine Urkunde, die über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellt worden ist und den ganzen Transportweg abdeckt; hierfür kommt ein CMR-Frachtbrief in Betracht, wenn er nach Maßgabe des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr ausgestellt ist. Ein Frachtbrief, der die in Art. 6 Abs. 1 des Übereinkommens vorgesehenen Angaben nur teilweise enthält, ist jedenfalls dann kein Beförderungspapier, wenn die Unterschrift des Frachtführers fehlt.

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