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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: DBA-Frankreich - Alphaversion



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Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5, Art. 13, Art. 14, Art. 20


Art. 1

Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e DBA-Frankreich

  • Urteil vom 15. September 2004 I R 5/04

    Die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste setzt voraus, dass das zu beurteilende Vertragsverhältnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Verpflichtungsüberschuss erwarten lässt.

Art. 2

Art. 2 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a bb DBA-Frankreich

  • Urteil vom 15. September 2004 I R 5/04

    Die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste setzt voraus, dass das zu beurteilende Vertragsverhältnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Verpflichtungsüberschuss erwarten lässt.

Art. 3

Art. 3 Abs. 1 und 4 Satz 1 DBA-Frankreich

  • Beschluss vom 13. November 2002 I R 13/02

    Dem EuGH werden die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

    1. Widerspricht es Art. 43 und Art. 56 EG, wenn eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die hier Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, in Deutschland Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die in einem anderen Mitgliedstaat entstehen, bei der Einkommensermittlung nicht abziehen kann?

    2. Für den Fall, dass diese Frage zu verneinen ist: Widerspricht es Art. 43 und Art. 56 EG, wenn die erwähnten Verluste nicht im Wege des sog. negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden können?

Art. 4

Art. 4 Abs. 1 Satz 2 DBA-Frankreich

  • Urteil vom 15. September 2004 I R 5/04

    Die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste setzt voraus, dass das zu beurteilende Vertragsverhältnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Verpflichtungsüberschuss erwarten lässt.

Art. 5

Art. 5 DBA-Frankreich

  • Beschluss vom 21. Juni 2001 I B 141/00

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 1 Abs. 1 AStG mit den Diskriminierungsverboten in Art. 52 ff. und Art. 73b ff. EGV (= Art. 43 ff. und Art. 56 ff. EGV i.d.F. des Vertrages von Amsterdam) vereinbart werden kann.

Art. 13

Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich

  • Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06

    Die europäischen Grundfreiheiten eines Grenzgängers werden durch den beschränkten Sonderausgabenabzug auch dann nicht verletzt, wenn ein anderer Mitgliedstaat die entsprechenden Altersrenten aufgrund des ihm durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland zugewiesenen Besteuerungsrechts vollständig der Besteuerung unterwirft.

Art. 14

Art. 14 Abs. 2 DBA-Frankreich

  • Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06

    Die europäischen Grundfreiheiten eines Grenzgängers werden durch den beschränkten Sonderausgabenabzug auch dann nicht verletzt, wenn ein anderer Mitgliedstaat die entsprechenden Altersrenten aufgrund des ihm durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland zugewiesenen Besteuerungsrechts vollständig der Besteuerung unterwirft.

Art. 20

Art. 20 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 DBA-Frankreich

  • Beschluss vom 13. November 2002 I R 13/02

    Dem EuGH werden die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

    1. Widerspricht es Art. 43 und Art. 56 EG, wenn eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die hier Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, in Deutschland Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die in einem anderen Mitgliedstaat entstehen, bei der Einkommensermittlung nicht abziehen kann?

    2. Für den Fall, dass diese Frage zu verneinen ist: Widerspricht es Art. 43 und Art. 56 EG, wenn die erwähnten Verluste nicht im Wege des sog. negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden können?

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