Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
braucht Ihre Unterstützung.
 
 
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
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      Art. 14  DBA-Luxemburg
       
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            Urteil vom 4. Juni 2008    
I R 62/06 
            
Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen
werden nach Abschn. 11 Satz 2 des Schlussprotokolls zu den
Art. 5, 7 und 13 DBA-Luxemburg als Dividenden (Art. 13 DBA-Luxemburg)
behandelt. Unbeschadet dessen werden die Einkünfte einer in Deutschland
ansässigen GmbH aus der typisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger
Kapitalgesellschaft nicht nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3
DBA-Luxemburg von der Bemessungsgrundlage für die deutsche Steuer
ausgenommen. 
         
       
    
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