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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: Art. 16 DBA-Niederlande - Alphaversion



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Art. 16 DBA-Niederlande

  • Beschluss vom 19. Dezember 2007 I R 66/06

    Dividenden aus Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten, welche im Gewinnanteil einer inländischen GmbH aus der Beteiligung an einer in den Niederlanden ansässigen Personengesellschaft enthalten sind, sind nicht nach dem DBA-Niederlande von der Besteuerung in Deutschland ausgenommen, wenn die Beteiligungen der niederländischen Personengesellschaft an den Kapitalgesellschaften in den Drittstaaten keine tatsächlich-funktionale Bedeutung für die von der Personengesellschaft in den Niederlanden ausgeübte Tätigkeit haben.

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