Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
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      Art. 16  DBA-Niederlande
       
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            Beschluss vom 19. Dezember 2007    
I R 66/06 
            
Dividenden aus Kapitalbeteiligungen in
Drittstaaten, welche im Gewinnanteil einer inländischen GmbH aus der
Beteiligung an einer in den Niederlanden ansässigen Personengesellschaft
enthalten sind, sind nicht nach dem DBA-Niederlande von der Besteuerung in
Deutschland ausgenommen, wenn die Beteiligungen der niederländischen
Personengesellschaft an den Kapitalgesellschaften in den Drittstaaten keine
tatsächlich-funktionale Bedeutung für die von der Personengesellschaft
in den Niederlanden ausgeübte Tätigkeit haben. 
         
       
    
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