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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: Art. 48) EGV - Alphaversion



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Art. 48) EGV

  • Urteil vom 29. Januar 2008 I R 85/06

    § 2a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 1990 ermöglicht den Abzug eines Verlustes, der aus einer gewerblichen Betriebsstätte im Ausland stammt und (u.a.) ausschließlich oder fast ausschließlich die Bewirkung gewerblicher Leistungen zum Gegenstand hat, soweit diese nicht in der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen bestehen, die dem Fremdenverkehr dienen. Der Abzugsausschluss von Verlusten aus Fremdenverkehrsleistungen widerspricht der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 52 und Art. 58 EGV, jetzt Art. 43 und Art. 48 EG, und ist deshalb innerhalb der EU nicht anzuwenden (Anschluss an EuGH-Urteil vom 29. März 2007 Rs. C-347/04 "Rewe Zentralfinanz", BStBl II 2007, 492).

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