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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: EGVtr - Alphaversion



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Art. 43, Art. 48, Art. 56


Art. 43

Art. 43 EGVtr

  • Urteil vom 26. April 2001 V R 50/99

    1. Wenn jemand im Namen oder unter dem Namen einer von ihm beherrschten nicht rechtsfähigen Domizilgesellschaft (Sitzgesellschaft) liechtensteinischen Rechts in der Bundesrepublik Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt, sind ihm diese Leistungen umsatzsteuerrechtlich als eigene zuzurechnen.

    2. In diesem Fall kann ihm (auch) der Vorsteuerabzug aus den an die Domizilgesellschaft adressierten Rechnungen zustehen.

Art. 48

Art. 48 EGVtr

  • Urteil vom 26. April 2001 V R 50/99

    1. Wenn jemand im Namen oder unter dem Namen einer von ihm beherrschten nicht rechtsfähigen Domizilgesellschaft (Sitzgesellschaft) liechtensteinischen Rechts in der Bundesrepublik Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt, sind ihm diese Leistungen umsatzsteuerrechtlich als eigene zuzurechnen.

    2. In diesem Fall kann ihm (auch) der Vorsteuerabzug aus den an die Domizilgesellschaft adressierten Rechnungen zustehen.

Art. 56

Art. 56 EGVtr

  • Urteil vom 21. September 2005 II R 56/03

    Die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG, die bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht einen geringeren Freibetrag als bei unbeschränkter Steuerpflicht vorsieht, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

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