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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: ENeuOG - Alphaversion



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Art. 1, § 16


Art. 1

Art. 1 ENeuOG

  • Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 159/99

    Der Zuschuss, den der Bund an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B leistet (Bundeszuschuss), ist nicht bei den dort zusatzversicherten Arbeitnehmern des Bundeseisenbahnvermögens anteilig als Arbeitslohn zu erfassen.

§ 16

§ 16 Abs. 1 ENeuOG

  • Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 159/99

    Der Zuschuss, den der Bund an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B leistet (Bundeszuschuss), ist nicht bei den dort zusatzversicherten Arbeitnehmern des Bundeseisenbahnvermögens anteilig als Arbeitslohn zu erfassen.

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