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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 11d EStDV - Alphaversion



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§ 11d Abs. 1 EStDV

  • Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 23/02

    Die von einem Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übernommenen Schulden der Erbengemeinschaft bilden insoweit Anschaffungskosten der von ihm übernommenen Nachlassgegenstände, als sie seinen Anteil am Nachlass übersteigen.

§ 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV

  • Urteil vom 26. April 2006 IX R 24/04

    Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Absetzungen für Abnutzung in Anspruch nehmen.

§ 11d Abs. 2 EStDV

  • Beschluss vom 16. Dezember 2004 III R 8/98

    Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 2 und 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

    Kann ein Steuerpflichtiger einen Bodenschatz, der sich in seinem Privatvermögen zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und hiervon AfS vornehmen?

  • Beschluss vom 15. April 2004 III R 8/98

    Beim I. und VIII. Senat wird angefragt, ob sie an ihrer Auffassung festhalten, dass ein Steuerpflichtiger einen Bodenschatz, der sich in seinem Privatvermögen zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, nicht mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und hiervon AfS vornehmen darf (Urteil vom 19. Juli 1994 VIII R 75/91, BFHE 175, 90, BStBl II 1994, 846; Beschluss vom 16. März 1994 I ER -S- 1/94, n.v.).

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