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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 82f EStDV - Alphaversion



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§ 82f EStDV

  • Urteil vom 7. November 2006 VIII R 13/04

    Der Erwerb von Mitunternehmeranteilen aufgrund eines nach dem 24. April 1996 geschlossenen Kaufvertrags gegen Zahlung des Kaufpreises (oder eine sonstige Leistung) in das Eigenvermögen des bisherigen Mitunternehmers berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit nach § 82f EStDV. Ein entgeltliches Rechtsgeschäft dieser Art begründet insbesondere keinen Beitritt i.S. von § 82f Abs. 5 Satz 2 EStDV.

§ 82f Abs. 1 und 4 EStDV

  • Urteil vom 29. März 2001 IV R 49/99

    Sonderabschreibungen für ein Handelsschiff nach § 82f Abs. 1 EStDV können nur in Anspruch genommen werden, wenn das Schiff mindestens während des gesamten Begünstigungszeitraums in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen ist. Diese Voraussetzung gilt auch, wenn die Sonderabschreibung bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach § 82f Abs. 4 EStDV geltend gemacht wird.

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