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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 33c EStG - Alphaversion



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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 33c Abs. 5 EStG 1995

  • Urteil vom 23. Februar 2005 XI R 63/00

    Auch Verheiratete mit nur einem Kind können Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG als Sonderausgaben dann abziehen, wenn einer der Ehegatten selbst hilfsbedürftig ist.

§ 33c und EStG 1986

  • Urteil vom 3. Juli 2002 VI R 87/99

    Ordnet das BVerfG in einem sog. Anlassfall an, die Kläger hätten einen Anspruch darauf, dass der Erfolg ihrer Verfassungsbeschwerde sich für sie in einer den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechenden einkommensteuerlichen Entlastung auswirkt, so obliegt es erforderlichenfalls dem BFH, vollen Rechtsschutz der Kläger durch eine entsprechende Herabsetzung der Einkommensteuer sicherzustellen, ohne dass es hierbei auf die im Klage- und Revisionsverfahren gestellten Anträge ankommt.

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