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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 39a EStG - Alphaversion



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§ 39a Abs. 6 EStG

  • Beschluss vom 26. März 2002 VI B 1/02

    Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG entfällt auch dann, wenn die Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers deshalb positiv ist, weil innerhalb des Kalenderjahres von einer geringfügigen zu einer Teil- oder Vollzeiterwerbstätigkeit übergegangen wird.

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