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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 44b EStG - Alphaversion



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§ 44b Abs. 4 Satz 2 EStG 1997

  • Urteil vom 14. Juli 2004 I R 100/03

    Ist Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt worden, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand, ist die Steueranmeldung gemäß § 44b Abs. 4 EStG 1997 auf Antrag des zum Steuerabzug verpflichteten Vergütungsschuldners aufzuheben und an diesen zu erstatten. Der Schuldner der Kapitalerträge ist nach § 44b Abs. 4 Satz 2 EStG 1997 auch dann erstattungsberechtigt, wenn die Kapitalertragsteuer nicht für seine Rechnung entrichtet wurde.

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