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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 53 EStG - Alphaversion



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§ 53 Satz 3 EStG

  • Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 30, 31/01

    Bei der Umrechnung des Kindergeldes in einen Freibetrag gemäß § 53 Satz 3 EStG ist auch in den Fällen, in denen das Kind nicht während des gesamten Veranlagungszeitraums berücksichtigungsfähig war, nur das dem Steuerpflichtigen tatsächlich zustehende Kindergeld und nicht ein fiktiver Kindergeld-Jahresbetrag zugrunde zu legen.

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