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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 55 EStG - Alphaversion



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§ 55 Abs. 1 bis 6 EStG

  • Urteil vom 11. September 2003 IV R 53/02

    Ein vor dem 1. Juli 1970 entstandenes, nicht an Aktien gebundenes Zuckerrübenlieferrecht hatte sich vor diesem Stichtag nur dann als immaterielles Wirtschaftsgut verfestigt, wenn sich für solche Rechte bereits ein Markt gebildet hatte. Sofern das der Fall ist, kommt der Abzug eines anteiligen Buchwerts bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht in Betracht.

§ 55 Abs. 2 bis 4, 6 EStG

  • Urteil vom 29. April 2009 IX R 33/08

    1. Durch die MGV zugeteilte und vom Grund und Boden abgespaltene Milchlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter.

    2. Werden solche Milchlieferrechte nach einer Betriebsaufgabe verpachtet, bemisst sich die AfA nach dem Entnahmewert. Eine Abschreibung auf zehn Jahre ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

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