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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 71 EStG - Alphaversion



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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 71 EStG

  • Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 55/00

    Stellt sich nach Ablauf eines Kalenderjahres heraus, dass die Einkünfte oder Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschreiten, so ist die Familienkasse berechtigt, die Festsetzung des Kindergeldes rückwirkend mit Wirkung zu Beginn dieses Kalenderjahres aufzuheben.

  • Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 83/98

    Zeichnet sich während eines Kalenderjahres ab, dass die Einkünfte oder Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG voraussichtlich überschreiten werden, so ist die Familienkasse berechtigt, die Festsetzung des Kindergeldes rückwirkend mit Wirkung zu Beginn des Kalenderjahres aufzuheben.

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