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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 7b EStG - Alphaversion



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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 7b Abs. 5 EStG

  • Urteil vom 29. November 2000 X R 15/98

    Nutzt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Abzugszeitraums statt des Folgeobjekts wieder das Erstobjekt zu eigenen Wohnzwecken, lebt die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG für das Erstobjekt wieder auf.

§ 7b Abs. 6 EStG

  • Urteil vom 29. November 2000 X R 5/99

    Miteigentumsanteile an einem während der ersten Ehe nach § 7b EStG erhöht abgeschriebenen und vor der Scheidung verkauften Einfamilienhaus gelten wieder als ein Objekt, wenn die geschiedenen Ehegatten später erneut die Ehe eingehen und die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen.

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