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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 3 EigZulG - Alphaversion



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§ 3 EigZulG

  • Urteil vom 17. April 2007 VII R 34/06

    Der Anspruch auf Eigenheimzulage für die dem Beginn der Eigennutzung folgenden Kalenderjahre wird insolvenzrechtlich mit dem Beginn des betreffenden Kalenderjahres begründet. Liegt dieser Zeitpunkt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers gegen diesen Anspruch unzulässig.

  • Urteil vom 12. Juli 2006 IX R 62/04

    Miteigentumsanteile von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden auch dann ein Objekt i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können zudem zusammen Erstobjekt i.S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt in Anspruch nimmt.

§ 3 und EigZulG

  • Urteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00

    Der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage beginnt nach § 3 EigZulG auch bei Anschaffung einer mit Mängeln behafteten Wohnung im Jahr des Übergangs der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und nicht erst in dem Jahr, in dem die Mängel behoben worden sind.

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