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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 29 ErbStG - Alphaversion



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§ 29 Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG

  • Urteil vom 8. Oktober 2003 II R 46/01

    Zahlungen des Beschenkten gemäß § 2329 Abs. 2 BGB zur Abwendung des Herausgabeanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten nach § 2329 Abs. 1 BGB führen nicht gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG zum Erlöschen der Erbschaftsteuer; sie sind jedoch gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen.

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