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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 33 ErbStG - Alphaversion



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§ 33 Abs. 1 ErbStG

  • Urteil vom 31. Mai 2006 II R 66/04

    Ein inländischer Vermögensverwahrer oder -verwalter ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden.

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