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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 100 FGO - Alphaversion



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§ 100 FGO

  • Urteil vom 6. Juli 2005 VIII R 72/02

    Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.

    Hinsichtlich des gemäß § 7 Satz 2 GewStG als Gewerbeertrag fingierten Tonnage-Gewinns i.S. von § 5a EStG sind Hinzurechnungen und Kürzungen, insbesondere nach § 9 Nr. 3 GewStG, ausgeschlossen.

§ 100 Abs. 1 FGO

  • Urteil vom 28. Juli 2005 III R 68/04

    Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinder- und Haushaltsfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das FG die zivilrechtlich bis zur Geburt zurückwirkende Vaterschaft bei der Entscheidung über die angefochtenen Einkommensteuerbescheide zu berücksichtigen und die kindbedingten Steuervorteile zu gewähren.

  • Urteil vom 24. August 2004 VII R 50/02

    1. "Beförderungspapier" i.S. des Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 ist nur eine über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellte Urkunde, die den ganzen Transportweg abdeckt, nicht auch ein Dokument, aus dem lediglich hervorgeht, dass die Ware an einen Frachtführer übergeben worden ist. Eine lediglich von dem Frachtführer unterzeichnete Übernahmequittung auf dem CMR-Formular genügt als Nachweis der Beförderung der Erstattungsware zum Drittlandsempfänger deshalb nicht.

    2. Es bleibt offen, ob eine etwaige Verletzung sich für das HZA aus § 25 VwVfG ergebender Verfahrenspflichten dazu führt, dass trotz Fehlens der gemeinschaftsrechtlich festgelegten Erstattungsvoraussetzungen Ausfuhrerstattung zu gewähren ist.

§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • Urteil vom 27. Mai 2009 II R 53/07

    1. Die Eigenschaft als Betriebsvermögen i.S. des § 13a Abs. 1 und 4 ErbStG a.F. geht nicht allein deshalb verloren, weil die künstlerische Tätigkeit aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur von den Erben nicht fortgesetzt werden kann.

    2. Ist bei einem Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Versagung des Freibetrags nach § 13a Abs. 1 ErbStG a.F. das FG der Ansicht, die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags seien zunächst erfüllt gewesen, hat es bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte zu prüfen, ob der Freibetrag gemäß § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit weggefallen ist.

§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO

  • Urteil vom 22. Juli 2008 VIII R 8/07

    1. Ein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO besteht nicht, wenn der Kläger die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Behörde allein wegen der durch den Finanzrechtsstreit und das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren verursachten Kosten beabsichtigt.

    2. Die kostenrechtlichen Bestimmungen der FGO dürfen durch eine nachfolgende Schadensersatzklage vor den Zivilgerichten nicht unterlaufen werden.

  • Urteil vom 26. September 2007 I R 43/06

    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht zulässig, wenn der mit ihr angegriffene Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hatte und die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht Voraussetzung dafür ist, dass der Kläger einen effektiven Rechtsschutz erhält.

  • Urteil vom 11. April 2006 VI R 64/02

    1. Sind Ermessensrichtlinien erlassen, überprüfen die Steuergerichte auch, ob die Richtlinie die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhält und ob sie von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch macht.

    2. Lehnt das Finanzamt, gestützt auf den Erlass über Steuererklärungsfristen vom 2. Januar 1997 (BStBl I 1997, 125) einen Fristverlängerungsantrag allein mit der Begründung ab, der Steuerpflichtige habe nicht Personen oder Gesellschaften i.S. des § 3 StBerG oder Buchstellen von Körperschaften und Vereinigungen i.S. des § 4 Nr. 3 und 8 StBerG, sondern einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Anfertigung seiner Einkommensteuererklärung beauftragt, ist diese Entscheidung rechtswidrig.

  • Urteil vom 21. Februar 2006 IX R 78/99

    Das FA ist nicht verpflichtet, eine aufgrund der gleich lautenden Ländererlasse über Steuererklärungsfristen (hier vom 2. Januar 1998, BStBl I 1998, 97) im vereinfachten Verfahren beantragte Fristverlängerung bis zum 28. Februar des übernächsten, auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres (ohne eigenes Ermessen) in jedem Falle auszusprechen.

  • Urteil vom 5. Oktober 2005 VI R 152/01

    Ein angestellter Chefarzt bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen in der Regel Arbeitslohn, wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden.

  • Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00

    Das FA ist nicht verpflichtet, aufgrund der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen (hier vom 4. Januar 1999, BStBl I 1999, 152) einem Steuerberater die Frist zur Abgabe der eigenen Steuererklärung zu verlängern.

  • Urteil vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00

    Mietet der Arbeitgeber einen Raum als Außendienst-Mitarbeiterbüro von seinem Arbeitnehmer an, sind die Mietzahlungen dann nicht dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen, wenn der Arbeitgeber gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raumes im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Dieses ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer über keinen weiteren Arbeitsplatz in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers verfügt.

  • Beschluss vom 11. April 2001 VII B 304/00

    1. Wird nach Einziehung der gepfändeten Forderung mit der Fortsetzungsfeststellungsklage geltend gemacht, die Vollstreckungsbehörde habe den Geldbetrag unter Verstoß gegen ein gesetzliches Vollstreckungsverbot erlangt, so reicht die substantiierte Darlegung der Tatsachen, aus denen sich dieser Verstoß ergibt, verbunden mit der berechtigten Erwartung, die Vollstreckungsbehörde werde nach entsprechender Feststellung der Rechtswidrigkeit die Folgen der durch die Vollstreckungsmaßnahme bewirkten Vermögensverschiebung rückgängig machen, für die Annahme des erforderlichen besonderen Feststellungsinteresses aus.

    2. Die Erwartung der Folgenbeseitigung ist berechtigt, wenn die Finanzbehörde den Gegenstand oder Geldbetrag unter Verstoß gegen ein Vollstreckungsverbot erlangt hat, denn in diesem Fall stellt die der Vollstreckung zugrunde liegende Steuerfestsetzung oder Steueranmeldung keinen Behaltensgrund dar.

    3. Bei der im PKH-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung ist im massearmen Konkurs nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit jedwede Einzelzwangsvollstreckung eines Massegläubigers in die Masse unzulässig, wobei es nach bisherigem Konkursrecht --im Gegensatz zu dem ab 1. Januar 1999 geltenden neuen Insolvenzrecht-- nicht darauf ankommt, ob die Masseverbindlichkeit vor oder nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit entstanden ist.

§ 100 Abs. 1 und 2 FGO

  • Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04

    1. Zahlen geschiedene Eltern ihrem Kind, das in einem selbständigen Haushalt lebt, jeweils eine Unterhaltsrente, hat Anspruch auf Kindergeld, wer die höhere Unterhaltsrente leistet. Hat derjenige, der das Kindergeld bisher erhalten hat, den Betrag an das Kind als Unterhalt weitergeleitet, so bleibt das Kindergeld für die Feststellung der höheren Unterhaltsrente außer Betracht.

    2. Begehrt der Berechtigte mit der Klage, den die Zahlung von Kindergeld ablehnenden Bescheid der Familienkasse aufzuheben und die Familienkasse zu verpflichten, Kindergeld auf unbestimmte Zeit zu zahlen, handelt es sich um eine Verpflichtungsklage. Ist die Ablehnung des Kindergelds rechtswidrig, ist der Ablehnungsbescheid aufzuheben und die Familienkasse zu verpflichten, über den Kindergeldantrag erneut zu entscheiden.

§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO

  • Urteil vom 28. November 2006 VII R 11/06

    Bei der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einstufung eines Fahrzeuges als PKW oder LKW macht das Fehlen einer vollständigen Trennwand zwischen dem Fahrgast- und dem Laderaum eine umfassende tatrichterliche Würdigung sämtlicher technischen Merkmale nicht entbehrlich.

  • Urteil vom 18. April 2006 VII R 77/04

    1. Im Abrechnungsverfahren kann nicht geprüft werden, ob das FA die Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids bezüglich bereits verwirkter Säumniszuschläge hätte aufheben müssen.

    2. Hält das FG die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das FA für rechtswidrig, hat es eine eigene Schätzung vorzunehmen.

§ 100 Abs. 2 Satz 3 FGO

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