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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 149 FGO - Alphaversion



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§ 149 FGO

  • Urteil vom 6. Oktober 2005 V R 64/00

    1. Ein Landwirt, der

    einen Teil der wesentlichen Elemente seines landwirtschaftlichen Betriebes langfristig verpachtet und/ oder vermietet und mit dem Restbetrieb seine Tätigkeit als Landwirt fortsetzt, führt mit einer solchen Verpachtung und/ oder Vermietung keine landwirtschaftlichen Umsätze aus, die gemäß § 24 UStG nach Durchschnittsätzen versteuert werden könnten.

    2. Dabei ist unerheblich, ob die verpachteten und/oder vermieteten Teile des landwirtschaftlichen Betriebes einen (für sich lebensfähigen) Teilbetrieb bilden.

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