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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 47 FGO - Alphaversion



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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 47 Abs. 1 FGO

  • Urteil vom 25. Juli 2007 III R 15/07

    Fehlt eine Seite der Einspruchsentscheidung und wird dies vor Ablauf der regulären Klagefrist gerügt, so endet die Klagefrist erst einen Monat nach Bekanntgabe der fehlenden Seite.

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