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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 79a FGO - Alphaversion



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§ 79a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 FGO

  • Urteil vom 23. August 2007 V R 10/05

    Unterrichtsleistungen an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen sind nur dann nach § 4 Nr. 21 Buchst. b, bb UStG 1999 steuerfrei, wenn sie von einem selbständigen Lehrer persönlich --und nicht durch von diesem beauftragte selbständige Dozenten-- erbracht werden.

§ 79a Abs. 3, 4 FGO

  • Beschluss vom 9. Juli 2003 IX B 34/03

    Der Vorsitzende (Berichterstatter), der gemäß § 79a Abs. 3, 4 FGO im Einverständnis der Beteiligten anstelle des Senats entscheiden kann, hat sich durch sein Tätigwerden im Verfahren vor einer erstmaligen mündlichen Verhandlung auch dann noch nicht zum sog. konsentierten Einzelrichter hinsichtlich der abschließenden Entscheidung des Rechtsstreits bestellt, wenn er bei einzelnen Verfahrenshandlungen bereits als solcher aufgetreten ist.

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