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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: GG Art 103 Abs. 1 - Alphaversion



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Gesetz: GG Art 103 Abs. 1

  • Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07

    Erklärt der Berichterstatter ausdrücklich auch im Namen seiner Senatskollegen im Rahmen mehrerer eingehend begründeter Berichterstatterschreiben, die Klage werde Erfolg haben, so stellt es eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wie auch der Anforderungen an ein faires Gerichtsverfahren dar, wenn das FG die Klage nach einem Wechsel des Berichterstatters ohne einen entsprechenden Hinweis an den Kläger abweist.

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