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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 42 GKG - Alphaversion



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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 GKG

  • Beschluss vom 20. Oktober 2005 III S 20/05

    Hebt die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld auf, bemisst sich der Streitwert in einem Verfahren gegen den Aufhebungsbescheid nur nach dem Kindergeldbetrag für das Kind, für das der Anspruch streitig ist. Mittelbare Auswirkungen auf das Kindergeld für weitere Kinder des Anspruchsberechtigten bleiben außer Betracht.

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