Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
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      § 47 Abs. 3 GKG n.F.
       
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            Beschluss vom 10. Oktober
2006     VIII B 177/05 
            
Die
durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 beschlossene
Absenkung des für die Einkommensteuer maßgeblichen
Eingangssteuersatzes gibt keine Veranlassung, bei Verfahren wegen gesonderter
und einheitlicher Feststellung von Einkünften gemäß
§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 im Jahre 2001 und
2002 den bislang angewandten Regelsatz von 25 v.H. des streitigen Gewinns
oder Verlustes für die Streitwertfeststellung zu ändern.
 
         
       
    
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