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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 47 GKG - Alphaversion



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§ 47 Abs. 3 GKG n.F.

  • Beschluss vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05

    Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 beschlossene Absenkung des für die Einkommensteuer maßgeblichen Eingangssteuersatzes gibt keine Veranlassung, bei Verfahren wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung von Einkünften gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 im Jahre 2001 und 2002 den bislang angewandten Regelsatz von 25 v.H. des streitigen Gewinns oder Verlustes für die Streitwertfeststellung zu ändern.

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