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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 63 GKG - Alphaversion



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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 63 Abs. 2 Satz 2 GKG

  • Beschluss vom 20. Oktober 2005 III S 20/05

    Hebt die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld auf, bemisst sich der Streitwert in einem Verfahren gegen den Aufhebungsbescheid nur nach dem Kindergeldbetrag für das Kind, für das der Anspruch streitig ist. Mittelbare Auswirkungen auf das Kindergeld für weitere Kinder des Anspruchsberechtigten bleiben außer Betracht.

§ 63 Abs. 2 Satz 2 GKG n.F.

  • Beschluss vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05

    Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 beschlossene Absenkung des für die Einkommensteuer maßgeblichen Eingangssteuersatzes gibt keine Veranlassung, bei Verfahren wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung von Einkünften gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 im Jahre 2001 und 2002 den bislang angewandten Regelsatz von 25 v.H. des streitigen Gewinns oder Verlustes für die Streitwertfeststellung zu ändern.

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